VIELE HUNDE BESCHLAGNAHMT: HAMMER TIERASYL STößT AN GRENZEN

Beschlagnahmungen

Viele Hunde beschlagnahmt: Hammer Tierasyl stößt an Grenzen

Tierasyl am Limit: Zwei Drittel der Tiere in Hamm wurden Haltern entzogen. Manche Fälle landen vor Gericht.

Hamm – Das städtische Tierasyl stößt an seine Grenzen, zumindest bei der Unterbringung von Hunden. Maßgeblichen Anteil daran haben Halter, die nach Auffassung der Stadt ihrer Verantwortung nicht gerecht werden oder ohne Erlaubnis gefährliche Hunde halten. Bei zwei Dritteln der Tiere im Tierasyl handelt es sich um beschlagnahmte Hunde. Manche Fälle landen vor Gericht.

Haben die Zahlen in Hamm zugenommen? Statistiken zu sichergestellten Hunden habe die Stadt nicht, heißt es auf Nachfrage. Bereits im Februar hatte das Tierasyl eine extrem hohe Belegung beklagt, nicht zuletzt wegen vieler Beschlagnahmungen.

Nur noch zwei Plätze frei

Bis auf zwei Plätze seien die Kapazitäten momentan erschöpft. 33 Hunde befänden sich zurzeit in der Einrichtung am Tierpark, 23 von ihnen auf Anordnung des Ordnungsamtes. Eine Seltenheit ist es scheinbar nicht, dass die Stadt ein Tier beschlagnahmt. Zwar ist die Zahl von 23 gemessen an der Gesamtzahl der Hunde in Hamm gering, den Einzelfall macht dies aber nicht besser.

Eine Sicherstellung von Hunden erfolge auf zwei Wegen, so Stadtsprecher Tom Herberg: Zum einen bestehe eine rechtskräftige Haltungsuntersagung gegenüber dem Hundehalter, wonach der Hund entweder freiwillig durch den Halter abgegeben oder durch die Stadt sichergestellt werde. Dies gelte bei Hunden jeglicher Rasse.

Sicherstellung von gefährlichen Hunden

Zum anderen erfolgten Sicherstellungen von gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) im Sofortvollzug, wenn keine Erlaubnis für den Hund bestehe und/oder der Hund nicht aus einem Tierheim adoptiert worden sei. Die sichergestellten Hunde könnten dann entweder freiwillig von den Hundehaltern abgetreten und damit durch das Tierasyl Hamm weitervermittelt werden oder das Ordnungsamt Hamm verfüge eine Weitervermittlung.

Beschlagnahmungen würden in der Regel vorab mit dem Tierasyl abgesprochen, so der Stadtsprecher. Sei ein akutes Eingreifen nötig und im Tierasyl kein Platz, werde versucht, (übergangsweise) eine Unterbringung in einem anderem Tierheim zu finden.

So lange wie möglich beim Halter

Im vielleicht besten Fall können die Vierbeiner nach der Erfüllung von Auflagen zum Halter zurückkehren. Grundsätzlich verfahre die Stadt aber nach dem Prinzip, Hunde so lange wie möglich beim Halter zu lassen.

Diese Möglichkeit sah das Ordnungsamt in einem Fall nicht mehr, der jetzt vor der 6. Kammer am Verwaltungsgericht Arnsberg erörtert und per Vergleich abgeschlossen wurde. Polizeieinsätze waren vorangegangen, Verstöße gegen Maulkorb- und Anleinpflicht, eine Person wurde gebissen, es kam zu Widerstandshandlungen.

Unter Auflagen können Tiere zurück

Die Situation ist diffizil: Nicht die eigentliche Halterin, sondern eine ihr nahestehende Person betreute das Tier in den kritischen Situationen und war dazu nach Einschätzung des Ordnungsamtes nicht in der Lage. Damit die Halterin ihren Hund zurückbekommen kann, machte das Gericht auch veränderte häusliche Lebensumstände zur Auflage. Umgang mit dem Tier darf bei Erfüllung der Auflagen nur die eigentliche Halterin haben.

Mit dem Entzug von Tieren ist es je nach Fall manchmal nicht genug: Erstattet ein Geschädigter nach einem Biss Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder kommt es zu Widerstand gegen und Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, drohten Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte in diesem Fall kostete eine der beteiligten Personen 150 Tagessätze zu 20 Euro.

2023 waren in Hamm 12 224 Vierbeiner angemeldet, 128 Tiere weniger als 2022. Im Jahr 2016 waren es noch 11 376 gewesen.

2024-05-07T19:15:50Z dg43tfdfdgfd