FOCUS ONLINE EXKLUSIV - SYRISCHER INTENSIVTäTER (27) REIßT RENTNER CHRISTUS-KREUZ AB UND KOMMT IN PSYCHIATRIE

Im thüringischen Gera hat der Intensivtäter Rasem A. aus Syrien einem 79-Jährigen am helllichten Tag ein Christus-Kreuz vom Hals gerissen. Später schlug er mehrere Menschen nieder. FOCUS online kennt die Strafakte des Migranten, der mehrfach im Gefängnis saß.

Am 5. Juni 2024 ereignete sich im Zentrum der thüringischen Stadt Gera eine brutale, in dieser Form beispiellose Gewalttat.

Gegen 12 Uhr mittags ging ein 27 Jahre alter Flüchtling aus Syrien auf einen deutschen Rentner zu und riss ihm dessen Kette mit Christus-Kreuz vom Hals. Bei dem Symbol handelte es um einen silbernen Anhänger im Wert von etwa 250 Euro. Anschließend soll er das 79 Jahre alte Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Senior erlitt eine blutende Wunde.

Der mutmaßliche Täter Rasem A. handelte nach FOCUS-online-Informationen völlig unvermittelt. Weder vor noch während der Tat hat er demnach etwas gerufen. Ein Ermittler sagte zu FOCUS online, es habe sich um einen „Blitzangriff“ gehandelt.

Syrer riss Rentner Kette mit Christus-Kreuz vom Hals

Laut Staatsanwaltschaft Gera liegt das Motiv für die Tat offenkundig „im religiösen Bereich“. Oberstaatsanwalt Thomas Riebel sagte zu FOCUS online: „Nach Einlassung des Angeschuldigten sah er eine Missachtung des Christentums in der Art, wie der Geschädigte das Kreuz getragen haben soll.“

Offenbar störte sich der Syrer an einem zweiten Anhänger, den der Rentner um den Hals trug und fühlte sich in seinen religiösen Empfindungen beeinträchtigt. Weitere Angaben machte der Zuwanderer, der 2015 nach Deutschland kam, nicht.

Nach dem Gewaltakt nahmen Polizisten den Syrer nahe des Tatorts kurzzeitig fest und brachten ihn zur Haftprüfung ins Gericht. Dort wurde Rasem A. jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Inhaftierung sei laut Polizei „mangels gesetzlicher Voraussetzungen“ nicht möglich gewesen.

FOCUS online exklusiv: Die Strafakte von Rasem A.

Allerdings war der Schläger polizei- und justizbekannt und mehrfach vorbestraft, er gilt als Intensiväter. FOCUS online veröffentlicht exklusiv die Strafakte von Rasem A.:

  • 2017, Landgericht Gera, mehrfache gefährliche Körperverletzung, zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.
  • 2019, Amtsgericht Gera, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Straftaten, zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, vollständige Verbüßung.
  • 2022, Amtsgericht Gera, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfache Körperverletzung, ein Jahr Freiheitsstrafe, vollständige Verbüßung.

Allein diese Auflistung zeigt, dass der Migrant zu schweren Gewalttaten neigt und sich auch von staatlichen Zwangsmaßnahmen nicht abschrecken lässt.

Die – juristisch offenbar korrekte – Entscheidung, ihn nach dem brutalen Angriff auf den Rentner am 5. Juni nicht in Untersuchungshaft zu nehmen, erwies sich im Rückblick als fatal. Denn nur zwei Tage später schlug der 27-Jährige im Geraer Stadtzentrum erneut zu.

Nach Haftprüfung soll 27-Jähriger erneut zugeschlagen haben

In kurzen Abständen und unabhängig voneinander prügelte Rasem A. auf neun Geschädigte ein, einige davon Rentner.

„Unter anderem schlug er einem Mann ins Gesicht, woraufhin dieser eine Hirnblutung sowie einen Schlaganfall erlitt. Es erfolgte die Aufnahme im Krankenhaus“, so Thomas Riebel zu FOCUS online. Auch die weiteren Opfer erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Als Polizisten den Täter festnehmen wollten, verhielt er sich renitent.

Immerhin schickte ein Haftrichter Rasem A. diesmal in eine Justizvollzugsanstalt.

Mittlerweile befindet sich der Syrer in einer psychiatrischen Einrichtung, wo er „vorläufig untergebracht“ ist, wie Thomas Riebel von der Staatsanwaltschaft Gera an diesem Montag gegenüber FOCUS online erklärte. Es soll sich um das Fachklinikum Stadtroda handeln.

Zudem habe seine Behörde eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren erstellt, die Ende August 2024 beim Landgericht Gera eingereicht wurde. Es sei zu prüfen, ob der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Antragsschrift: vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen

„Dem Angeschuldigten werden mit der Antragsschrift vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen vorgeworfen“, erklärte der Oberstaatsanwalt. „Davon in einem Fall tateinheitlich mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, in einem Fall tateinheitlich mit Raub sowie in einem Fall tateinheitlich mit versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung“.

Angaben zum Krankheitsbild des Syrers wollte Riebel „auf Grund des Persönlichkeitsschutzes“ nicht machen. „Es erfolgte zunächst die Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Kurzgutachtens. Das abschließende Gutachten steht noch aus.“

Ob die Ausländerbehörde der Stadt Gera versucht hat, den Mehrfach-Kriminellen in dessen Heimat Syrien abzuschieben, ist derzeit nicht bekannt.

Der Verteidiger des Syrers, Udo Freier aus Greiz, wollte sich gegenüber FOCUS online nicht zu dem Fall äußern. „Wir möchten erst das vollständige Gutachten zum Gesundheitszustand meines Mandanten abwarten", sagte der Rechtsanwalt an diesem Montag.

2024-09-16T12:12:00Z dg43tfdfdgfd