CANNABIS-VERBOT AN NRW-SCHULEN OFFENBART ERSTAUNLICHE LüCKE

Cannabis-Verbot an NRW-Schulen offenbart erstaunliche Lücke

Schüler und Lehrer dürfen in der Nähe von Schulen nicht kiffen. Aber dürfen sie Cannabis mitbringen? Dazu hat sich das NRW-Schulministerium nun geäußert.

Düsseldorf – Trotz der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland bleibt der Konsum von Cannabis in den Schulen Nordrhein-Westfalens „ausnahmslos verboten“. Laut dem NRW-Schulministerium in Düsseldorf gelte dies uneingeschränkt für Schüler und Lehrer. Beim Besitz der Droge sieht das aktuell noch etwas anders aus.

Cannabis-Verbot an NRW-Schulen: Regel aus Hessen sorgt für Aufsehen

In der vergangenen Woche hatte eine Mitteilung aus Hessen für Aufsehen gesorgt. Darin wurde erklärt, dass volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Cannabis in ihre Schultaschen packen dürfen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Allerdings ist der Konsum von Cannabis in Schulen und in einem Umkreis von 100 Metern weiterhin verboten. Viele Schulen und Schulträger, darunter auch Kommunen und kirchliche Einrichtungen, haben das Mitbringen von Drogen über ihre Hausordnungen bereits untersagt.

Cannabis-Verbot an NRW-Schulen: Was Schüler jetzt beachten müssen

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller (CDU) äußerte sich gegenüber der DPA kritisch über die fehlende rechtliche Grundlage für ein Cannabisverbot an Schulen auf Bundesebene. Sie forderte, dass der Bund seine Versprechungen bezüglich Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche schnell umsetzt.

„Cannabis hat an unseren Schulen nichts zu suchen“, sagte Feller. Die Landesregierung werde kontinuierlich evaluieren, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Aber: „Schulen können in ihren Hausordnungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabisverbot verankern“, teilt das Schulministerium mit. (Hier weitere Schul-News aus NRW bei RUHR24 lesen).

NRW-Schulen dürfen Cannabis sicherstellen – aber keine Schüler durchsuchen

Dürfen Schüler also Gras mit in die Schule bringen? Das Schulministerium von NRW stellt dazu jetzt klar: „Minderjährigen ist der Besitz von Cannabis innerhalb und außerhalb des Schulgeländes verboten.“ Wird bei ihnen Cannabis gefunden, werde es vorübergehend sichergestellt und später den Eltern übergeben.

Volljährige Schüler dürfen ohne ausdrückliches Verbot in der Hausordnung jedoch grundsätzlich die erlaubten Mengen Cannabis mit in die Schule bringen. Viel tun kann die Schule da bislang nicht: „Eine Durchsuchung von Schülerinnen oder Schülern sowie von in deren Besitz befindlichen Gegenständen ist allerdings nicht zulässig“, klärt das Schulministerium auf.

Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland gilt seit 1. April

Seit dem 1. April gilt bundesweit ein neues Cannabisgesetz. Für Erwachsene ist der Besitz und Konsum von Cannabis unter gewissen Bedingungen legalisiert. Dennoch bleibt der Konsum für Minderjährige und in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen strikt verboten.

Wer sich nicht an das Cannabis-Gesetz hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen bis 30.000 Euro rechnen. In Bayern kosten Verstöße teils vierstellige Summen. dpa/bearbeitet durch Florian Forth

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