BEHARRLICHES FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS FüHRT ZU HAFTSTRAFE – POLIZEI STOPPT 56-JäHRIGEN IN DIETMANNSRIED

Neun Monate Gefängnis

Beharrliches Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Haftstrafe – Polizei stoppt 56-Jährigen in Dietmannsried

Das Amtsgericht Kempten hat einen 56-Jährigen wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Weitnau/Dietmannsried – Ein 56-jähriger Verkehrsteilnehmer war im Oktober 2023 mit seinem Pkw mit englischer Zulassung in Rechtis / Weitnau unterwegs. Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kempten führten bei dem Mann eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Dabei gab der Verkehrsteilnehmer weder seine Dokumente, noch seine Personalien heraus.

Zunächst gab der 56-Jährige an, dass er sich in seinem Pkw auf britischem Hoheitsgebiet befinden würde und die Polizei deshalb keine Handhabe hätte. Nach einiger Zeit zeigte er dann den Beamten seine Dokumente. Hierbei handelte es sich um Fantasiedokumente des „Deutschen Reichs“; wie es in der Mitteilung der Polizei heißt.

Die Polizisten nahmen ihn mit zur Dienststelle, um von dort aus seine Identität zu ermitteln. Dabei stellte sich heraus, dass der Pkw-Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der im Raum stehenden Urkundenfälschung, zahlte der 56-Jährige eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich und wurde daraufhin entlassen.

Im Juli 2024 trafen Beamte der Polizei Kempten den 56-Jährigen erneut mit demselben Fahrzeug in Dietmannsried fahrend an. Dabei fuhr er wieder ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Nachdem er bereits mehrfach in der Vergangenheit ohne Fahrerlaubnis mit seinem Pkw unterwegs war, ordnete die Staatsanwaltschaft Kempten die vorläufige Festnahme des 56-Jährigen an.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten führte die Polizei den Mann am 07.07.2024 beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kempten vor. Dieser erlies einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 56-Jährigen. Die Polizeibeamten brachten ihn daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt.

Bei der Gerichtsverhandlung im September 2024 wurde der 56-Jährige wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

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