AKTUELLES ZUM BAHNVERKEHR IN ESSEN: EINSCHRäNKUNGEN AUF DER LINIE S 3 AUFGRUND KURZFRISTIGER ERKRANKUNG VON PERSONAL

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 07.05.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 3. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in Essen im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.

Einschränkungen auf der Linie S 3 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:

"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie S 3 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken sowie zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: Essen Hbf (14:06) - Hattingen (Ruhr) Mitte (14:26), Teilausfall Oberhausen Hbf (15:48) - Hattingen (Ruhr) Mitte (16:26) Hattingen (Ruhr) Mitte (14:33) - Oberhausen Hbf (15:13) Hattingen (Ruhr) Mitte (16:33) - Essen Hbf (16:55), Teilausfall Bitte nutzen Sie eine früher oder später verkehrende Fahrt. Als alternative Fahrmöglichkeit zw. Essen Hbf und Oberhausen Hbf nutzen Sie bitte die Züge der Linie RE 49 (Mo.-Fr.). Zwischen Mülheim (Ruhr) Hbf und Essen Steele können Sie die Züge der Linien S 1 und RB 33 nutzen. Reisende von/nach Hattingen (Ruhr) Mitte nutzen bitte den Folgetakt."

Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.

Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.

Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Es läuft nicht alles rund? Lieber news.de lesen statt sich ärgern.

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

2024-05-07T14:22:20Z dg43tfdfdgfd