AKTUELLER SNACK-RüCKRUF: BUNDESAMT WARNT VOR VERZEHR

Aktueller Snack-Rückruf: Bundesamt warnt vor Verzehr 

Ein Hersteller muss vorsorglich ein Produkt zurückrufen. Wer den Snack trotzdem konsumiert, könnte seine Gesundheit gefährden.

Dortmund – Supermarkt-Kunden sollten jetzt unbedingt einen Rückruf beachten. Das Bundesamt warnt vor dem Verzehr eines Snacks. Der Grund: Es besteht die Möglichkeit, dass der Artikel das Allergen Senf enthält – und dieses wurde auf der Verpackung nicht angegeben. Für Allergiker kann das Produkt daher eine Gesundheitsgefahr darstellen.

Aktueller Snack-Rückruf: Bundesamt warnt vor Verzehr 

Achtung: Die Firma Menken Orlando muss vorsorglich ein Produkt zurückrufen. Verkauft wird der Artikel in den Norma-Filialen. Dazu es heißt konkret in der Pressemeldung des Herstellers: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die allergene Zutat Senf im Produkt befindet, ohne diese zu kennzeichnen.“ Besonders gefährdet sind demnach Menschen mit einer Senf-Allergie.

Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können allergische Reaktionen sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Nahrungsmittel-Allergie äußert sich oft durch Juckreiz, Schwellungen der Schleimhäute, Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit. Die Symptome können von leichten Beschwerden bis hin zu lebensbedrohlichen allergischen Schocks reichen.

Gut zu wissen: Schon der Verzehr kleinster Mengen des betroffenen Produkts kann allergische Reaktionen auslösen. Deshalb ist es besonders wichtig, das Produkt umgehend aus dem Haushalt zu entfernen.

Aktuellen Snack-Rückruf unbedingt beachten: Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)

Um sich nicht einer drohenden Gesundheitsgefahr auszusetzen, sollten Verbraucher den Rückruf des Bundesamts beachten. Es wird vor dem Verzehr des folgenden Produktes gewarnt:

  • Betroffenes Produkt: Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)
  • Grund des Rückrufs: Allergene
  • Hersteller: Firma Menken Orlando
  • Betroffene Bundesländer (Stand 16. September): Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 23. März 2025
  • Chargen-Nummer/Los-Kennzeichnung (Batch-Nummer): 24254
  • Verpackungseinheit: 150 Gramm

Aktueller Snack-Rückruf: Kunden erhalten ihr Geld für das betroffene Produkt zurück

Wer das betroffene Produkt noch in seinem Haushalt hat, wird dringend gebeten, es nicht mehr zu verzehren. Kunden können den Artikel in jeder Norma-Filiale zurückgeben – auch ohne Kassenbon – und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet, heißt es in der Pressemitteilung des Herstellers.

Der Verbraucherzentrale zufolge haben Kunden stets das Recht auf einwandfreie Produkte. Sollte ein Problem mit dem Artikel vorliegen, sollten sie sich in erster Linie an den Lebensmitteleinzelhändler wenden.

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