WäRMEPUMPE STARK BESCHäDIGT: BAUFIRMA DRüCKT SICH VOR SCHADENERSATZ

Für Ramona Beyerlein und ihre zwei Töchter galt ihr behagliches Einfamilienhaus mit Garten bisher als Synonym für ein harmonisches Zusammenleben. Doch diese Idylle wurde, wie SAT.1 Bayern berichtet, jäh gestört, als gegenüberliegende Bauarbeiten und ein Missgeschick eines Baggerfahrers, der eine Stromleitung traf, eine verheerende Kettenreaktion auslösten. Durch die verursachte Überspannung schmorte die kostspielige Wärmepumpe im Haus von Ramona durch - Totalschaden. Nachdem die Oberpfälzerin den Vorfall der zuständigen Baufirma gemeldet hatte, erhielt sie die Zusage, dass der Schaden komplett übernommen werde. Das Schreiben liegt dem TV-Sender vor. 

„Ich kann nicht verstehen, warum sie jetzt nicht mehr zahlen"

Mit dieser schriftlichen Zusage beauftragte sie einen Fachmann zur Reparatur. Die Wärmepumpe musste ausgetauscht werden, die Rechnung belief sich auf nahezu 19.000 Euro. Diese Rechnung reichte die Geschädigte bei dem Schadensverursacher ein. Doch das dicke Ende: Entgegen der ursprünglichen Zusage erstattete die Versicherung der Baufirma nur einen kleinen Teil der Summe – lediglich 3.400 Euro. Ergo: Ramona Beyerlein blieb auf einem Schaden von 15.000 Euro bislang sitzen.

„Ich kann nicht verstehen, warum sie jetzt nicht mehr zahlen. Ich war nicht mal zu Hause, als das passiert ist. Das ist ein Schaden, der mir zugefügt wurde. Da kann ich nichts dafür, das kann passieren, aber dann muss ich das irgendwie wiedergutmachen. Das ist für mich ein enormer Geldbetrag, den ich stemmen muss“, klagt die zweifache Mutter.

Baufirma habe keine Schadensübernahme zugesichert  

Auf Anfrage von SAT.1 Bayern behauptete die Baufirma jedoch, niemals eine bestimmte Art von Schadensübernahme zugesichert zu haben. Klar ist, dass der Verursacher eines Schadens dafür haften muss. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, ob eine Reparatur möglich ist (der dann zu 100% dem Geschädigten gezahlt werden muss) oder ob der Zeitwert erstattet werden muss. Im Fall von Frau Beyerlein könnte die Baufirma also nun argumentieren, dass sie nur den Zeitwert erstatten müsse, wenn die neue Pumpe einen Wertzuwachs darstellt, so erklärt es der Rechtsanwalt Wolfgang Steger gegenüber dem Fernsehsender.

Ramona hat gute Aussichten auf das versprochene Geld von der Baufirma, aber sie wird wahrscheinlich klagen müssen, um mehr zu erhalten. Bis dahin muss sie die Kosten für die neue Wärmepumpe selbst aufbringen, was für sie eine große finanzielle Belastung darstellt.

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